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   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20 (https://dejure.org/2021,19986)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2021 - 14 LB 2/20 (https://dejure.org/2021,19986)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 (https://dejure.org/2021,19986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 S 2 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG, § 13 Abs 2 S 1 DG SH
    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei einem Zugriffsdelikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters wegen rechtwidriger Zueignung historischer Bücher der Schule

  • rechtsportal.de

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters wegen rechtwidriger Zueignung historischer Bücher der Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Frage, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, insbesondere ob ein Beamter trotz eines gravierenden Dienstvergehens noch tragbar ist, nach dem Zweck der disziplinarrechtlichen Sanktionierung stets in Ansehung der gesamten Persönlichkeit zu beantworten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 40 f. m. w. , juris, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 32, juris).

    Die Dauer des Straf- und Disziplinarverfahrens bietet keine Handhabe, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 53 m. w. , juris).

    Dies gilt gleichermaßen für die Aberkennung des Ruhegehaltes, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 55, juris; vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 -, Rn. 29, juris; Senatsurteile vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, Rn. 51, juris; und vom 22. Oktober 2019 - 14 LB 1/18 -, Rn. 123, juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Die Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 13, juris).

    Ist hiernach die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung für das dem Beklagten zur Last fallende Dienstvergehen, so kommt es für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall zu verhängenden Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beklagten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Abs. 2 Satz 1 LDG derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 17 m. w. , juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 25, juris, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Er habe sich aufgrund seiner psychischen Vorbelastung in einer seelischen Zwangslage befunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 11, juris).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 6, juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 25, juris, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 21, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Dies gilt auch bei einem - hier in Rede stehenden - sogenannten Zugriffsdelikt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Ls 1 und Rn. 19, juris).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, so reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Ls 2 und Rn. 20, juris).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 29, juris).

    Das Offenbaren der Tat stellt einen gewichtigen Milderungsgrund dar, wenn es vor Aufdeckung der Tat erfolgte, weil es eine "Umkehr" des Beamten aus freien Stücken dokumentiert und Anknüpfungspunkt für die Erwartung sein kann, die verursachte Ansehensschädigung könne wettgemacht werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 36 f., juris, und vom 9. Mai 1990 - 1 D 81.89 -, Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Es kommt darauf an, ob das Fehlverhalten nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit des Beamten eine einmalige Entgleisung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 29 m. w. , juris).

    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Frage, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, insbesondere ob ein Beamter trotz eines gravierenden Dienstvergehens noch tragbar ist, nach dem Zweck der disziplinarrechtlichen Sanktionierung stets in Ansehung der gesamten Persönlichkeit zu beantworten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 40 f. m. w. , juris, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 -, Rn. 32, juris).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14

    Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Fähigkeit des Beamten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wegen einer Störung im Sinne von § 20 StGB erheblich gemindert war, sind die Verwaltungsgerichte folglich gehalten, die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 B 15.14 -, Rn. 18, juris).

    Das heißt, dass er ohne die pflichtwidrige Verwertung der Gelder oder Güter von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abgeschnitten wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 2 B 15.14 -, Rn. 7 m. w. , juris).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11

    Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Schulleiters ist unmöglich und muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 64.11 -, Rn. 11, juris).

    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss vom Grundsatz her mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2011, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem im Strafbefehl verhängten konkreten Strafmaß schließlich angesichts der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarverfahren keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 40, juris; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, Rn. 34, juris; anders noch: Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C9.14 -, Rn. 37, juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20
    c) Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 LDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten insbesondere im Hinblick auf seinen allgemeinen Status und seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, Rn. 15, juris, und vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

  • BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13

    Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2018 - 14 LB 2/17

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des innerdienstlichen Dienstvergehens des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 D 47.92

    Diebstahl von Ausstattungsgegenständen der Bundespost - Hinterziehung von

  • BVerwG, 23.06.1978 - 1 D 60.77

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines innerdienstlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus und, dass sich eine Wiederholung in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten ausschließen lässt (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 - juris Rn. 139; BVerwG, Urt. v. 1. März 1977 - 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Urt. v. 22. Juni 2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig, weil sie auf ihm zurechenbarem Verhalten beruht (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 60).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

    Die darin liegende Härte stellt sich für den Beklagten nicht als unverhältnismäßig dar, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 -, Rn. 161, juris).
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